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REACH

REACH befasst sich mit der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Ziel von REACH ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch eine bessere und frühere Identifizierung bestimmter chemischer Stoffe kontinuierlich zu verbessern. Es ist eine Gesetzgebung der Europäischen Union und gilt für alle Lieferanten (innerhalb und außerhalb Europas), die Chemikalien und/oder Produkte, die bestimmte Chemikalien enthalten, in der Europäischen Union verkaufen, importieren oder herstellen wollen.

Philips Hearing Solutions unterstützt das Ziel von REACH, die Chemikalienverordnung der Europäischen Union zu verbessern, einschließlich des Ziels, die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu fördern und die Umwelt zu schützen.

Wir haben unsere Komponenten- und Fertigwarenlieferanten gebeten, uns Informationen über die relevanten Chemikalien in ihren gelieferten Produkten zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise können wir unsere Kunden und Verbraucher gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung über so genannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aus der Kandidatenliste der SVHC der REACH-Verordnung informieren.

Philips Hearing Solutions REACH-Erklärung zu Stoffen in Erzeugnissen

Der Europäische Gerichtshof hat am 10. September 2015 ein Urteil zur Definition von Erzeugnissen getroffen, die unter die REACH-Verordnung der EU fallen; danach bleiben die einzelnen Teilerzeugnisse, die zu einem Gesamterzeugnis montiert oder zusammengefügt wurden, ein Erzeugnis und fallen damit unter die einschlägigen Melde- und Unterrichtungspflichten, sollte die Massenkonzentration eines besonders besorgniserregenden Stoffs 0,1 % übersteigen.

Philips Hearing Solutions hat aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse und Informationen unserer Lieferanten gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung die unten aufgeführten besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aus der aktuellen Kandidatenliste der SVHC mit Konzentrationen über 0,1% w/w identifiziert. Diese können in den folgenden Philips Hearing Solutions Produkten enthalten sein:

 

Produkt Erzeugnis Stoff CAS-Nummer

Hörgeräte

Hörer

Wireless Geräte

Elektronisches oder elektrisches Zubehör

Mechanische Metalllegierungen* Blei 7439-92-1
Keramisches Element, Glaselement* Bleititantrioxid 12060-00-3
Induktive Ladestationen Interne mechanische Komponente Bromierte aromatische Verbindung k.A.
Im-Ohr Hörgerät Lötstopplack Melamin 108-78-1

 

*Als Ausnahmen für Elektro- und Elektronikgeräte in Anhang III der EU-Richtlinie 2011/65/EU aufgeführt.

DEHP gehört zu den in der Kandidatenliste der REACH-Verordnung aufgeführten Phthalate. Diese sind üblicherweise in Kabeln, Netzkabeln, PVC-Dichtungen, PVC-Rohren usw. enthalten. Die Substanz DEHP wurde jedoch, wie auch alle anderen Phtalate, aus der Produktion anderer Produkte von Philips Hearing Solutions entfernt. Bei einigen in der Vergangenheit produzierten Erzeugnissen können sie jedoch über 0,1 % (w/w) enthalten sein.

Links zu REACH

Die Europäische Kommission

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)